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PATIENTENRECHTE
Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Heilbehandlern, insbesondere gegenüber Ärzten, sowie gegenüber Sozialleistungs- und anderen Leistungsträgern im Gesundheitswesen.
Zu den wichtigsten Rechten gehören:
· Das Recht auf Selbstbestimmung: Die Durchführung einer medizinischen Massnahme darf nur mit dem Willen des Patienten geschehen, bedarf folglich seiner Einwilligung, siehe informierte Einwilligung.
· Das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäss dem anerkannten Stand der Wissenschaft (nicht aber eine "Erfolgsgarantie")
· Das Recht auf Aufklärung: Das ist eine für den Laien verständliche Erklärung des medizinischen Eingriffs, siehe ärztliche Aufklärung. Diese beinhaltet eine richtige Darstellung des Nutzens und der Erfolgsaussichten sowie der Risiken und Nebenwirkungen der geplanten medizinischen Massnahmen. Es muss über die wesentlichen Umstände aufgeklärt werden.
· Das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung, dass die behandelnden und pflegenden Personen die bei Behandlung und Pflege bekanntgewordenen Informationen und Daten vertraulich behandeln und nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren (Arztgeheimnis).
· Das Recht auf Dokumentation, insbesondere der Diagnose und der Therapie.
· Das Recht auf Akteneinsicht in die Krankengeschichte.
· Das Recht auf eine Zweitmeinung bei gesetzlicher Krankenversicherung (ausser in besonderen Versorgungsformen).
· Das Recht auf freie Arztwahl; dazu gehört auch das Recht, den Arzt zu wechseln (eingeschränkt in besonderen Versorgungsformen und bei Zahnersatz).
· Das Recht auf freie Krankenhauswahl, innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung.
· Das Recht auf freie Krankenkassenwahl innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Letzte Aktualisierung: 02.06.2020