Hier ist der Inhalt Textblock 2!
Psychiatrischer irrsinn
F67 Psychiatrischer Irrsinn, schwerstmögliche Persönlichkeits- und Verhaltensstörung |
|
Warnung Suizidalität und Psychiater - Im Vergleich zu Lebensberatungen durch Niemanden oder Irgendwen (Placebo) können Beratungen durch Psychiater Ihr suizidales Denken und Verhalten erhöhen und sind deshalb nur unter der engmaschigen Kontrolle einer Patientenschutzorganisation zu riskieren. |
|
Bei der Diagnose Psychiatrischer Irrsinn handelt es sich um eine Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, die durch eine Missachtung sozialer Verpflichtungen und herzlose Gleichgültigkeit für die Gefühle anderer gekennzeichnet ist. Das Verhalten erscheint selbst durch nachteilige Erlebnisse - einschliesslich Vereinsamung wegen Unausstehlichkeit - nicht änderungsfähig. Es besteht eine geringe Frustrationstoleranz und eine niedrige Schwelle für aggressives, auch gewalttätiges Verhalten, eine Neigung, andere zu beschuldigen oder vordergründige Rationalisierungen für das Verhalten anzubieten, durch das die Person, welche an Psychiatrischem Irrsinn leidet in einen Konflikt mit ihren Klienten und deren Angehörigen geraten ist.
Die charakteristischen und dauerhaften inneren Erfahrungs- und Verhaltensmuster der Betroffenen weichen insgesamt deutlich von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben ("Normen") ab. Mindestens fünf der folgenden Eigenschaften oder Verhaltensweisen müssen vorliegen:
· Verfügt über keinerlei Krankheitseinsicht.
· Grössengefühl in Bezug auf die eigene Bedeutung
· Glaubt von sich, im Besitz der Wahrheit zu sein.
· Emotionale Kühle, Distanziertheit oder abgeflachter Affekt.
· Trägt Scheuklappen, die das Vorstellungsvermögen massiv einengen und hält alles, was sich ausserhalb dessen befindet, für psychotisch.
· Reduzierte Fähigkeit, warme, zärtliche Gefühle für andere oder Ärger auszudrücken.
· Manipuliert andere hemmungslos zum eigenen Vorteil und deren Nachteil.
· Beschäftigung mit Fantasien über unbegrenzten Erfolg, Macht, Brillanz, Schönheit oder idealer Liebe.
· Im Wissen darum, dass psychiatrische Diagnosen der bare Blödsinn sind, unterschlägt die vom Psychiatrischen Irrsinn befallene Person ihren Patienten, welche sie ihnen gestellt hat und gaukelt ihnen vor, sie behandle sie aufgrund einer Diagnose, die es in den ICD-Richtlinien gar nicht gibt, z.B. Burnout.
· Stellt sich bedingungslos in den Dienst der Reichen und Mächtigen, insbesondere der Pharma-Aktionäre und biedert sich bei der Justiz an, um dort einzugreifen, wo das geschriebene Recht es nicht gestattet und ein Richter sich nicht dazu hergeben würde.
· Deutliche und andauernde verantwortungslose Haltung und Missachtung sozialer Normen, Regeln und Verpflichtungen.
· Falls sadistisch-pädophil veranlagt, findet die gestörte Person in der Kinder- und Jugendpsychiatrie unbegrenzte Entfaltungsmöglichkeiten.
· Leidet an einer sexuellen Dysfunktion, hasst alle, die ein befriedigendes Sexualleben führen und trachtet danach, diese chemisch zu kastrieren.
· Sehr geringe Frustrationstoleranz und niedrige Schwelle für aggressives, einschliesslich gewalttätiges Verhalten, Unfähigkeit zur Kontrolle explosiven Verhaltens.
· Suggestibilität, leichte Beeinflussbarkeit durch Pharmavertreter, nimmt die Werbung der Pharmaindustrie für bare Münze.
· Ständige Suche nach Aktivitäten, in denen die betreffende Person im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit steht.
· Erzählt brandschwarze Lügen, besonders was die Wirkungen und Nebenwirkungen der von ihr verordneten Medikamente angeht.
· Bedürfnis nach übermässiger Bewunderung, übermässige Beschäftigung damit, äusserlich attraktiv zu erscheinen.
· Unterschlägt ihren Patienten deren schlechte Laborbefunde auch dann noch, wenn diese bereits im dunkelroten Bereich liegen und behauptet, es sei alles in Ordnung.
· Überzeugung "besonders" und einmalig zu sein und nur von anderen besonderen Menschen oder solchen mit hohem Status verstanden zu werden oder mit diesen zusammen sein zu können, resp. übermässiger Drang, nur mit den grossen Hunden pinkeln zu gehen.
· Selbst wenn in MRI-Befunden bereits eine Atrophie (Hirnschrumpfung) als Folge der Medikamente zu sehen ist, informiert die betroffene Person die Patienten nicht darüber und fährt mit der Verordnung der hirnverzehrenden Substanz fort.
· Ausnutzung von zwischenmenschlichen Beziehungen, Vorteilsnahem gegenüber anderen, um eigene Ziele zu erreichen.
· Versucht ihren Patienten einzureden, die von ihnen genannten Nebenwirkungen der Medikamente hätten nichts mit diesen zu tun, sondern seien störungsbedingt. Setzt die Medikamente trotz entsprechenden Hinweisen im Arzneimittelkompendium nicht ab.
· Neigung sich auf intensive aber instabile Beziehungen einzulassen, oft mit der Folge von emotionalen Krisen. Um nicht verlassen zu werden, schreckt die betroffene Person auch nicht davor zurück, ihre Patienten mit psychotropen Substanzen gefügig zu machen.
· Ständige Selbstbezogenheit besonders in Verbindung mit starker Überheblichkeit.
· Ignoriert soziale Missstände vollkommen, gibt ihren daran leidenden Patienten dafür die Schuld und versucht ihnen einzureden, sie litten nur darunter, weil ihre Neurotransmitter abnormal funktionierten.
· Wenn überhaupt, dann bereiten ihr nur wenige Tätigkeiten Freude, wozu die Beratung ihrer Patienten garantiert nicht gehört.
· Leidet an Existenzängsten und hat keine Skrupel, sich auf Kosten der ihr vertrauenden Menschen zu bereichern.
· Ständige Beschäftigung mit Details, Regeln, Listen, Ordnung, Organisation oder Plänen.
· Unverhältnismässig profilierungssüchtig, machtgeil und geldgierig, in Verbindung mit Rigidität und Eigensinn.
· Verkürzt sich ab und zu die Zeit der für sie langweiligen Therapiesitzungen mit sexuellen Übergriffen auf attraktive Patienten und lässt sich dafür von den Krankenkassen bezahlen. Zu befürchten hat sie dabei nichts, schliesslich ist jedem Opfer klar, dass kein Richter ihm glauben würde und es besser auf eine Anzeige verzichtet, um zu vermeiden, zusätzlich auch noch der Ehrverletzung angeklagt zu werden. Zudem können sich die Opfer meist auch keinen Anwalt leisten, und selbst wenn sie das könnten, dürften sie Mühe haben, einen zu finden, der bereit wäre, sie vor Gericht zu vertreten.
· Misstrauen und eine anhaltende Tendenz, Erlebtes zu verdrehen, in dem neutrale oder freundliche Handlungen anderer als feindlich oder verächtlich missdeutet werden.
· Ist berechtigterweise voller Minderwertigkeitskomplexe, überträgt diese auf ihre Patienten und versucht sie dort zu beheben.
· Vermeidung sozialer Aktivitäten mit Angehörigen anderer Berufe, die intensive zwischenmenschliche Kontakt bedingen, aus Furcht vor Kritik, Missbilligung oder Ablehnung. Bevorzugt den Umgang mit Seinesgleichen, im Wissen darum, von diesen stets über den grünen Klee gelobt zu werden.
· Streitsüchtiges und beharrliches, situationsunangemessenes Bestehen auf eigenen Rechten, unbegründetes Bestehen darauf, dass andere sich exakt den eigenen Moralvorstellungen und Gewohnheiten zu unterwerfen haben.
· Behinderung von Bemühungen anderer, dadurch dass der eigene Anteil an der Arbeit nicht geleistet wird.
· Anspruchshaltung; unbegründete Erwartungen besonders günstiger Behandlung oder automatische Erfüllung der Erwartungen.
· Ungerechtfertigter Protest gegen gerechtfertigte Forderungen anderer.
· Legt ein selten feiges Verhalten zutage, besonders dann, wenn ein Patient Akteneinsicht verlangt. Überreicht diesem entweder eine plumpe Urkundenfälschung, aus der sämtliche Labor- und MRI-Befunde entfernt wurden oder weigert sich überhaupt, den in der Schweiz gültigen Gesetzen zu entsprechen.
· Vermeidung von Verpflichtungen durch die Behauptung, sie vergessen zu haben.
· Kommt besonders als Anstalts-Angestellte grundsätzlich zu spät zu den Therapiegesprächen mit Patienten und fühlt sich dazu berechtigt.
· Verstösst leichtfertig gegen grundsätzlichste Menschenrechte und gegen die Folterkonvention, was sich die Person auch leisten kann, handelt es sich bei der Psychiatrie doch um einen rechtsfreien Raum, wo kein Gericht hinschaut, auch dann nicht, wenn die Patienten an den Behandlungsfolgen sterben oder sich nach einem Zwangsaufenthalt suizidieren.
· Ungerechtfertigte Kritik an oder Verachtung für ihre Patienten.
· Fehlendes Schuldbewusstsein gegenüber ihren Opfern, ist davon überzeugt, sie habe es mit diesen doch nur gut gemeint.
· Mangel an Empathie; Ablehnung, Gefühle und Bedürfnisse anderer anzuerkennen oder sich mit ihnen zu identifizieren.
· Verfügt anstelle von emotionaler Intelligenz und Spiegelneuronen über eine ausgesprochen sadistische Ader, weshalb es die Person mit unheimlicher Freude erfüllt, wenn es ihr gelingt, ihre Patienten elender zu machen, als sie ohne Therapie wären.
Da sich Personen, die an Psychiatrischem Irrsinn leiden, überdurchschnittlich häufig suizidieren sowie aus geringstem Anlass gewalttätig reagieren, weshalb eine kontinuierliche Selbst- und Fremdgefährdung von ihnen ausgeht, sollten sie zum Schutz vor sich selbst und ihrer Umwelt lebenslänglich verwahrt werden, zumal trotz intensivster wissenschaftlicher Forschung weder geeignete Medikamente noch eine geeignete andere Form der Therapie gefunden werden konnten. Zur Zeit muss sogar befürchtet werden, dass die von der unheimlichsten aller bekannten psychischen Störungen Betroffenen absolut therapieresistent sind.
Prognose: Hoffnungslos.
Letztmals aktualisiert: 24.04.2013