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Forensik
Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie, welches sich mit der Behandlung, der Begutachtung und mit der Unterbringung von psychisch kranken Straftätern befasst.
Im engeren Sinn befasst sich die Forensische Psychiatrie mit den Fragen, die von Gerichten und Behörden im Gebiet der Psychiatrie gestellt werden. Aus diesem Grund hat die Begutachtungskunde in der Forensischen Psychiatrie eine wesentlich grössere Bedeutung als in anderen medizinischen Fachgebieten. Die gutachterliche Beurteilung umfasst z.B. die Beurteilung der Schuldfähigkeit von Straftätern.
Fehlt den Richtern die entsprechende Sachkenntnis in einem Fachgebiet, so beauftragen sie Gutachter zur Feststellung eines Sachverhalts, z. B. ob ein mutmasslicher Täter zum Tatzeitpunkt in der Lage war, das Verwerfliche an seinem Handeln zu erkennen und nach dieser Erkenntnis zu handeln. Sofern diese Fragen von dem Gutachter verneint werden, entscheidet sich der Richter (Letztentscheidungsbefugnis) nach einer Prüfung des Gutachtens auf Plausibilität und abhängig von der Schwere der Schuld für eine Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Diese Massnahme heisst in der Schweiz Massnahmevollzug (in Deutschland: Massregelvollzug) in Abgrenzung zum Strafvollzug.
Quelle: Wikipedia, 04.04.2013
Offizielle Kritik
Der frühere Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Harald Krammer, sagte zur Presse: "Die Allmacht des Sachverständigen ist ein notwendiges Übel." Und: "Der Sachverständige stellt Augen und Ohren des Richters dar. Dort, wo das Wissen des Richters versagt, schaut er durch die Augen des Sachverständigen. Doch wie uns unsere Augen manchmal täuschen, täuschen uns die geliehenen Augen. Das ist fatal." B. Wager (1989) spricht von einer janusgesichtigen Anstaltspsychiatrie. Damit werde einerseits die Frage aufgeworfen, ob die Methoden Erfolg versprechen oder Scharlatanerie sind, und andererseits, ob sie eine gerechte oder einer ungerechte Behandlung darstellen. Pollähne (1992) beklagt, dass sich die therapeutischen Behandlungsmodelle der forensischen Psychiatrie in einem fortdauernden Experimentierstadium befänden. Es gäbe keine objektivierbaren Behandlungsmethoden. Die im Bereich der sonstigen Medizin verbreitete Behandlung "lege artis" suche man besonders in der forensischen Psychiatrie vergebens.
In Bezug auf den Fall Mollath schrieb der Journalist Heribert Prantl im November 2012 in der Süddeutschen Zeitung der Paragraf 63 des Strafgesetzbuches sei "ein dunkler Ort des deutschen Strafrechts". Eine Unterbringung in der Psychiatrie wegen vermeintlicher Gemeingefährlichkeit sei für einen Angeklagten schlimmer als jede Haftstrafe. Der auf diese Art Untergebrachte wisse nicht, ob und wann er die geschlossene Institution wieder verlassen könne. Die von Psychiatern erstellten gerichtlichen Gutachten, welche die Gefährlichkeit der untergebrachten Personen überprüfen sollen, seien qualitativ oft "miserabel". Auch seien psychiatrische Gutachter aus Haftungsgründen immer weniger bereit, ein Risiko einzugehen und im Zweifel werde daher eine hohe Gefährlichkeit prognostiziert. Die Anzahl der Personen, die gerichtlich in die Psychiatrie eingewiesen worden sind, habe sich in den letzten zwanzig Jahren mehr als verdoppelt, dies liege auch an der gestiegenen Sicherheitserwartung der Gesellschaft. Die Justiz gebe immer häufiger einem öffentlichen Druck nach, der von ihr "die rasche Entsorgung von Gefahrenquellen" erwartet.
Quelle: Wikipedia, 04.04.2013
Die forensische Psychiatrie ist Irrsinn geworden! Dr. med Regina Möckli
Kritik zopph
Durch die Entwicklung im letzten Jahrzehnt in der forensischen Psychiatrie werden psychiatrische Diagnosen nach ICD 10 verwendet, um psychisch Kranke sogar zu kriminalisieren. Die Gutachter sind überzeugt, dass keine Fremdanamnesen (Anamnese: Krankheitsgeschichte) nötig sind von den Menschen, die den Patienten seit Jahrzehnten oder von Jugend an kennen. Sie nehmen ihre Informationen aus kurzen Behandlungszeiträumen und aus abnormalen Aufenthaltsräumen wie Gefängnissen oder psychiatrischen Kliniken. Sie berücksichtigen dabei nicht, dass die Einschränkungen bei Diagnosen der Persönlichkeitsstörungen alle Lebensbereiche betroffen sein müssen und sie nicht aus einer momentanen Interaktion mit dem Helfer oder Helfersystem geschlossen werden dürfen.
Es ist mittlerweile ein allgemein bekanntes und auch in der Psychiatrie anerkanntes Know-how, dass das Wichtigste in einer sogenannten psychiatrisch-psychotherapeutischen Behandlung eine heilsame Beziehung zwischen Helfer und Hilfesuchendem ist.
Der Arzt oder Helfer muss dem Hilfesuchenden das Gefühl vermitteln, verstanden zu werden. Er muss ihm seine Beurteilung in seinen Worten verständlich und nachvollziehbar machen können. Der Betroffene muss sich mit ihm wohlfühlen, um von ihm lernen zu können und zu wollen.
Entsprechend dem Wortschatz, kognitiven sowie emotionalen Fähigkeiten und Erfahrungen des Patienten muss der Arzt fähig sein, ihm entsprechendes Wissen über sich selbst und seine Krankheit zu vermitteln, so dass sich die psychische Symptomatik beruhigen kann.
Der Helfer muss sich immer für Informationen der Angehörigen interessieren und diese in die Behandlung einbeziehen, sofern der Betroffenen das wünscht.
Diejenigen von uns, welche als Angehörige Zeugen einer forensischen "Behandlung" wurden oder es noch sind, sind zum Schluss gekommen, dass damit keineswegs die Wiedereingliederung der Patienten in unsere Gesellschaft angestrebt wird. Vielmehr geht es darum, rechtloses Versuchsmaterial für die Forschung zur Verfügung zu haben. Geforscht wird auf zweierlei Gebieten:
1. Bekanntlich können psychotrope Substanzen schlecht an weissen Labormäusen ausprobiert werden, denn diese sind nicht in der Lage zu sagen, ob die Substanzen bei ihnen Wortfindungs-, Gedächtnis- oder andere Störungen auslösen. Sie können ebenfalls nicht sagen, ob sie davon nun Migräne oder eine der anderen von 200 Kopfschmerzarten bekommen. Auch die Art von psychischen Veränderungen, welche durch die Drogen hervorgerufen werden, können selbst von Affen nicht beschrieben werden. Um diese Substanzen zu testen, braucht die Pharmaindustrie Menschen und am besten solche, die keinerlei Rechte haben, denen entweder kein Hahn danach kräht, wenn sie an den Versuchen elendiglich zugrunde gehen oder die keine Angehörigen haben, welche sich für sie einsetzen wollen oder können (z.B. fremdsprachige Migranten).
2. Die Mächtigen dieser Welt hatten schon immer das Bedürfnis, Methoden herauszufinden, mit denen die übrigen Menschen zu duldsamen Arbeitssklaven oder zu Soldaten gemacht werden können, die sich nichts sehnlicher wünschen, als für ihre Peiniger den Heldentot sterben zu dürfen und mit denen aus allenfalls rebellische Menschen herausgepresst werden kann, wie sie sich gegen ihre Ausbeuter zu wehren gedenken. Solche Methoden nennt man Mind Control, was mit Gehirnwäsche, Bewusstseins- oder Gedankenkontrolle nur unzureichend übersetzbar ist, denn Mind Control ist viel umfassender. Und wer würde sich für solche Versuche besser eignen als Menschen, denen von einem forensischen Psychiater Gefährlichkeit bis an ihr Lebensende bescheinigt wird? Vor dem sich deswegen der unbedarfte Bürger in seinem naiven Streben nach der totalen Sicherheit fürchtet und mit dem er keinerlei Mitgefühl hat?
Probanden, die sich gegen eine vordergründig gute Bezahlung freiwillig zur Verfügung stellen, sind zunehmend schwieriger zu finden, weil es sich inzwischen herumgesprochen hat, dass einige als Vollinvalide endeten und die verantwortlichen Pharmaunternehmen sich weigerten, für deren Lebensunterhalt aufzukommen.
Obwohl uns die Medien täglich suggerieren, wie gefährlich unser Leben geworden sei, weil an jeder Ecke ein Krimineller nur darauf warte, uns mit seiner Schusswaffe niederzustrecken, gibt es in der Schweiz trotzdem nicht genügend Kinderschänder, Massenmörder und Terroristen, die den riesigen Bedarf an Versuchsmaterial für die Pharmaindustrie abdecken könnten.
So kamen denn ein paar ganz gewitzte Forensiker auf die Idee, dass bereits eine FU ausreicht, um jemanden in einer forensische Abteilung zu verlochen. Zur Not tut es auch einer, der freiwillig in die Psychiatrie eingetreten ist, und der dort so lange provoziert und fertig gemacht wird, bis er suizidal wird, was den heimtückischen Psychiatern gestattet, ihm eine ärztliche FU auszustellen. Bis der so Gebeutelte einen Richter zu Gesicht bekommt, ist er längstens mit Drogen weichgespült und weiss kaum mehr, wer er ist und garantiert nicht mehr, worum es geht.
Sippenhaftung
Die Sippenhaftung, oft auch Sippenhaft genannt, obwohl es sich nicht notwendigerweise um eine Haft handelt, ist eine Form der Kollektivhaftung. Sie bezeichnet das Einstehenmüssen der Familienmitglieder für Taten ihrer Angehörigen. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde sie als Terrormassnahme gegen politische Gegner und deren Familien angewandt.
Quelle: Wikipedia, 04.04.2013
Wer noch immer glaubt, wir Schweizer hätten die Machenschaften, welche in Nazi-Deutschland gang und gäbe waren, entweder gar nie angewandt oder längstens hinter uns gebracht, möge sich doch bitte vor Augen halten, was es für die Angehörigen und Freunde eines aufgrund von miserablen Gutachten in der Forensik gelandeten Menschen nach sich zieht, wenn sie diesen kaum einmal besuchen dürfen und wenn, dann sicher hinter einer Trennscheibe und nicht unter vier Augen; wenn sie ohnmächtig zusehen müssen, wie der geliebte Mensch schlimmer als in der Psychiatrie gefoltert und wie aus ihm innert kürzester Zeit eine gesundheitliche Ruine gemacht wird.
Letztmals aktualisiert: 05.12.2018