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Fürsorgerische Unterbringung fu
(früher FFE)
Französisch: Placement à des fins d'assistance ou de traitement (PLAFA)
Italienisch: Ricovero a scopo di cura o di assistenza
Es kann jeden treffen! Viele wissen nicht, wie schnell Justiz und Ärzte mit einer Psychiatrie-Einweisung sind.
Die gesetzlichen Grundlagen
Für eine fürsorgerische Unterbringung finden Sie nachfolgend oder im ZGB (Schweizerisches Zivilgesetzbuch) in den Artikeln 426 bis 456.
Eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik ist der schwerwiegendste Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Menschen und erfolgt meistens vollkommen unverhältnismässig im Vergleich zu dem, was auch immer Sie getan haben, denn Rauchen, übermässiger Alkoholkonsum, Autofahren usw. sind keine strafbaren Handlungen.
Eine Ihnen unterstellte Selbst- und/oder Fremdgefährdung ist unbeachtlich, sofern Sie sich keiner strafbaren Handlung schuldig gemacht haben. Sollten Sie versucht haben, sich umzubringen, gehören Sie in ein Spital, das Sie jederzeit verlassen können. Sollten Sie jemanden angegriffen haben, muss dagegen mit strafrechtlichen Mitteln vorgegangen werden.
Wie Sie sich wehren können
Sollten Sie oder ein Angehöriger bereits gegen Ihren / seinen Willen in einer psychiatrischen Institution eingesperrt sein, wenden Sie sich an Psychex, denn
Psychex holt Sie raus aus dem Irrenhaus!
Telefon: 0848 00 00 33 oder
044 818 08 70
Telefax: 044 818 08 71
E-Mail: info@psychex.org
Postfach: 2006, 8026 Zürich
"Mein Name ist Herzog, Hannibal Herzog. Ich will Ihnen nur helfen"
Quelle: MINDWORKER, von Franco Rocco