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zwangsmedikation
.. oder wänd Sie, dass mir's Inä sprützäd?
In Art. 9 und Art. 10 EMRK sind die Menschenrechte auf Gedanken-, Ideen-, Gesinnungs- und Meinungsäusserungsfreiheit verankert.
Eine Farce! Ein mit den in den Anstalten eingesetzten heimtückischen Nervengiften Vollgepumpter kann weder klar denken noch reden.
Gipfel der Perfidie: Wer gegen die Behandlung mit den Giften und gegen das Anstaltsregime vom Menschenrecht Gebrauch macht, seinen Unmut über die Massnahme in Worte zu fassen, erhält als Quittung eine höhere Dosis.
Art 3 EMRK verbietet die Folter.
Das Verbot gilt in den Anstalten nicht. Wer sich weigert, die heimtückischen Nervengifte zu schlucken, wird von Aufgeboten von bis zu einem Dutzend Pflegern umringt, gewaltsam gepackt, niedergerungen und auf einem Schragen mit Gurten an Händen, Füssen und um den Bauch fixiert. Alsbald wird ihm das Gift mit einer Spritze in den Körper gepumpt. Häufig verlieren die Opfer das Bewusstsein.
Dazu das Strafamtsgericht Bern, welches 1993 die Tat eines privaten Täters zu beurteilen hatte:
"Zum Gemeinsten und Niederträchtigsten (gehört es), einen anderen Menschen durch Medikamente gegen seinen Willen bewusstlos zu machen".
Was ist gemeiner und niederträchtiger? Von einem Einzeltäter oder einer Horde Psychiatriepfleger seines Bewusstseins beraubt zu werden?
Das schweizerische Bundesgericht weigert sich, die unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen drinnen und draussen korrekt als Folter zu qualifizieren. Bei einer ärztlichen Anordnung sei dies ausgeschlossen. Dümmlicher könnte die Begründung nicht lauten. Ob gerechtfertigt oder nicht - dem Arzt wird ein Freipass für Folter ausgestellt. Die Empfindungen des Opfers zählen nicht das Geringste.
Wer - fragen wir uns - ist für das Urteil zuständig, was Folter ist? In erster Linie doch wohl das Opfer selbst!
Quelle: Fundamentalkritik der Zwangspsychiatrie, Edmund Schönenberger
Aussagen Betroffener
"Ich habe schon diverse Patientenverfügungen gemacht. Es ging dabei auch um maximal Dosierungen der Medikamente. Als Folge wurden mir einfach keine Dosierungen mehr bekanntgegeben, und ich wusste nie wirklich, wie viel ich bekam, Mitspracherecht hatte ich keines. Es gibt immer Wege, die Patientenverfügung zu umgehen und zu behandeln, wie man will. Eine Methode ist, die Patientin mit zwei Ärzten und einer Pflegerin ins Zimmer zu nehmen und zu bearbeiten, um eine Einwilligung zu bekommen, man kann sich kaum wehren, da man ja unter Medikamenten steht und gaga ist. Es kommt wohl auf den Oberarzt und die Klinik an. Ich lebe in der Schweiz."
"Ich werde in der Klinik zur Einnahme eines starken Neuroleptikums gezwungen. Das Medikament verunmöglicht es mir zu denken, meine Sexualität leidet, ich kann kaum schlafen, und ich habe dreissig Kilo zugenommen. Wenn ich die Wahl hätte, ich würde lieber ins Gefängnis gehen, dort kann mich niemand zu den Medikamenten zwingen. Solange ich das Medikament nicht freiwillig nehme, komme ich nicht frei. Dies ist eine ausweglose Situation, die einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit entspricht.
Letztmals aktualisiert: 25.04.2013